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   LAG Köln, 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05   

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https://dejure.org/2006,5585
LAG Köln, 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05 (https://dejure.org/2006,5585)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05 (https://dejure.org/2006,5585)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. Februar 2006 - 6 Sa 1287/05 (https://dejure.org/2006,5585)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punkteschema, Altersstruktur

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 1 Abs. 3 KSchG
    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punkteschema, Altersstruktur

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit einer betriebsbedingten Kündigung; Reaktion auf einen erheblichen Umsatzrückgang; Beschränkung auf die jeweilige Altersgruppe bei der sozialen Auswahl; Sicherung einer ausgewogenen Personalstruktur; Bedeutsamkeit der Schwellenwerte für die Zulässigkeit einer ...

  • Judicialis

    KSchG § 1 Abs. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    KSchG § 1 Abs. 3
    Betriebliches Interesse bei altersgruppenbezogener Sozialauswahl zur Erhaltung bisheriger Altersstruktur - rechtswidrige Einbeziehung der Rentennähe zu Lasten des Arbeitnehmers - kein Auswahlfehler bei Vergabe von Sozialpunkten für ältere Arbeitnehmer

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • docplayer.org (Leitsatz)

    Betriebsbedingte Kündigung, Sozialauswahl, Punkteschema, Altersstruktur, § 1 Abs. 3 KSchG

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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 18.01.1990 - 2 AZR 357/89

    Soziale Auswahl bei Kündigungen mit Hilfe eines Punkteschemas

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05
    Dies entspricht im Verhältnis zueinander weitgehend der vom Bundesarbeitsgericht in der Entscheidung vom 18.01.1990 (- 2 AZR 357/89 - AP § 1 KSchG 1969 Soziale Auswahl Nr. 19) gebilligten Gewichtung der Sozialkriterien.
  • BAG, 05.12.2002 - 2 AZR 549/01

    Sozialauswahl

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05
    Die soziale Auswahl ist nur dann fehlerhaft, wenn der gekündigte Arbeitnehmer deutlich sozial schutzbedürftiger ist als ein vergleichbarer weiterbeschäftigter Arbeitnehmer (vgl. BAG vom 05.12.2002 - 2 AZR 549/01, NZA 2003, 791).
  • BAG, 23.11.2000 - 2 AZR 533/99

    Betriebsbedingte Kündigung; ausgewogene Altersstruktur

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05
    Eine Altersgruppenbildung setzt voraus, dass aufgrund spezieller Betriebszwecke und deren Umsetzung ein berechtigtes betriebliches Bedürfnis für den Erhalt einer ausgewogenen Altersstruktur besteht (vgl. BAG vom 20.04.2005 - 2 AZR 201/04 - ; BAG vom 23.11.2000 - 2 AZR 533/99 - , NZA 2001, 601).
  • BAG, 20.04.2005 - 2 AZR 201/04

    Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung

    Auszug aus LAG Köln, 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05
    Eine Altersgruppenbildung setzt voraus, dass aufgrund spezieller Betriebszwecke und deren Umsetzung ein berechtigtes betriebliches Bedürfnis für den Erhalt einer ausgewogenen Altersstruktur besteht (vgl. BAG vom 20.04.2005 - 2 AZR 201/04 - ; BAG vom 23.11.2000 - 2 AZR 533/99 - , NZA 2001, 601).
  • BAG, 06.09.2007 - 2 AZR 387/06

    Betriebsbedingte Kündigung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 2. Februar 2006 - 6 Sa 1287/05 - wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
  • ArbG Osnabrück, 05.02.2007 - 3 Ca 778/06

    Herausnahme einzelner Mitarbeiter aus der Sozialauswahl zwecks Erhaltung des

    Die Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur konnte z.B. darin liegen, dass die Personalstruktur aufgrund eines vom Arbeitgeber zu Grunde gelegten pädagogischen Konzepts eine Altersdurchmischung erforderte ( BAG 23.11.2000 - 2 AZR 533/99 , NZA 2001, 601) oder aufgrund der beruflichen Anforderungen ein gewisser Prozentsatz jüngerer Arbeitnehmer beschäftigt sein musste ( LAG Köln 2.2.2006 - 6 Sa 1287/05 n.v. für Graphikdesigner).

    Dabei ist zum Teil in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung auch vertreten worden, dass der Arbeitgeber dann kein besonderes betriebliches Interesse darlegen müsse, wenn er die bestehende Altersstruktur erhalten, nicht aber verändern will ( LAG Köln 2.2.2006 - 6 Sa 1287/05 n.v.).

  • ArbG Osnabrück, 05.02.2007 - 3 Ca 677/06

    Arbeitsrecht: Auch bei Kündigungen gilt das "AGG"

    Die Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur konnte z.B. darin liegen, dass die Personalstruktur aufgrund eines vom Arbeitgeber zu Grunde gelegten pädagogischen Konzepts eine Altersdurchmischung erforderte ( BAG 23.11.2000 - 2 AZR 533/99, NZA 2001, 601) oder aufgrund der beruflichen Anforderungen ein gewisser Prozentsatz jüngerer Arbeitnehmer beschäftigt sein musste ( LAG Köln 2.2.2006 - 6 Sa 1287/05 n.v. für Graphikdesigner).

    Dabei ist zum Teil in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung auch vertreten worden, dass der Arbeitgeber dann kein besonderes betriebliches Interesse darlegen müsse, wenn er die bestehende Altersstruktur erhalten, nicht aber verändern will ( LAG Köln 2.2.2006 - 6 Sa 1287/05 n.v.).

  • ArbG Osnabrück, 05.02.2007 - 3 Ca 724/06

    Vereinbarkeit einer durchgeführten Sozialauswahl auf der Basis einer

    Die Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur konnte z.B. darin liegen, dass die Personalstruktur aufgrund eines vom Arbeitgeber zu Grunde gelegten pädagogischen Konzepts eine Altersdurchmischung erforderte ( BAG 23.11.2000 - 2 AZR 533/99 , NZA 2001, 601) oder aufgrund der beruflichen Anforderungen ein gewisser Prozentsatz jüngerer Arbeitnehmer beschäftigt sein musste ( LAG Köln 2.2.2006 - 6 Sa 1287/05 n.v. für Graphikdesigner).

    Dabei ist zum Teil in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung auch vertreten worden, dass der Arbeitgeber dann kein besonderes betriebliches Interesse darlegen müsse, wenn er die bestehende Altersstruktur erhalten, nicht aber verändern will ( LAG Köln 2.2.2006 - 6 Sa 1287/05 n.v.).

  • ArbG Osnabrück, 05.02.2007 - 3 Ca 721/06

    Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) durch Kündigung

    Die Sicherung einer ausgewogenen Altersstruktur konnte z.B. darin liegen, dass die Personalstruktur aufgrund eines vom Arbeitgeber zu Grunde gelegten pädagogischen Konzepts eine Altersdurchmischung erforderte (BAG 23.11.2000 ­ 2 AZR 533/99, NZA 2001, 601) oder aufgrund der beruflichen Anforderungen ein gewisser Prozentsatz jüngerer Arbeitnehmer beschäftigt sein musste (LAG Köln 2.2.2006- 6 Sa 1287/05 n.v. für Graphikdesigner).

    Dabei ist zum Teil in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung auch vertreten worden, dass der Arbeitgeber dann kein besonderes betriebliches Interesse darlegen müsse, wenn er die bestehende Altersstruktur erhalten, nicht aber verändern will (LAG Köln 2.2.2006 ­ 6 Sa 1287/05 n.v.).Mit der Neufassung des § 1 Abs. 3 Satz 2 KSchG zum 01.01.2004 habe der Gesetzgeber nämlich grundsätzlich anerkannt, dass die Erhaltung einer ausgewogenen Personalstruktur ein berechtigtes betriebliches Interesse darstellt.

  • ArbG Dortmund, 09.12.2020 - 10 Ca 1380/20
    Denn das höhere Lebensalter sei kein Malus, sondern es soll zu Gunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden (vgl. ebenso LAG Köln, Urteil vom 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05 ; LAG Düsseldorf vom 13.07.2005 - 12 Sa 6161/05, AUR 2006, 69).
  • LAG Hamm, 22.12.2010 - 2 Sa 630/10

    Tariflicher Kündigungsausschluss bei Betriebsänderung; unwirksame

    Ob und inwieweit die sog. Rentennähe eines Arbeitnehmers generell im Rahmen einer sozialen Auswahl nach § 1 Abs. 3 KSchG neben der in § 1 Abs. 3 KSchG genannten sozialen Auswahlgesichtspunkte z berücksichtigen ist (vgl. dazu LAG Berlin-Brandenburg vom 26.07.2007 - 14 Sa 508/07, Juris; LAG Köln vom 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05, LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51a; LAG Düsseldorf vom 13.07.2005 - 12 Sa 616/05, ArbuR 2006, 69-70 einerseits und LAG Niedersachsen vom 23.05.2005, 5 Sa 198/05, NZA-RR 2005, 584 andererseits, das jedenfalls keine grobe Fehlerhaftigkeit bei Berücksichtigung der Rentennähe annimmt), kann offen bleiben.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 26.07.2007 - 14 Sa 508/07

    Zur Berücksichtigung der Rentennähe eines betriebsbedingt zu kündigenden

    Ebenso ist nach der Entscheidung des LAG Köln vom 02.02.2006 - 6 Sa 1287/05 (LAGE § 1 KSchG Soziale Auswahl Nr. 51 a) das höhere Alter kein Malus, sonders soll zu Gunsten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, daher verbiete sich die verschlechternde Bewertung des Lebensalters durch auswahlfremde Überlegungen zur wirtschaftlichen, sozialversicherungs- oder versorgungsrechtlichen Situation des betroffenen Arbeitnehmers.
  • ArbG Osnabrück, 03.07.2007 - 3 Ca 199/07

    Überprüfung der bei einer betriebsbedingten Kündigung getroffenen Sozialauswahl

    Die Zulässigkeit der "Rentennähe" als zulässiges Kriterium innerhalb der Sozialauswahl war auch vor Inkrafttreten des AG umstritten (bejahend LAG Niedersachsen 23.5.2005 - 5 Sa 198/05 - dagegen LAG Köln 2.2.2006 - 6 Sa 1287/05 - und LAG Düsseldorf 21.4.2004 - 12 Sa 1188/03).
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